Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
sehr geehrte Eltern,

wir erhielten vom Ministerium für Bildung weitere konkrete Hinweise zur Präsenzpflichtbefreiung. Neben den bisher benannten Gründen, dass Sie selbst zu einer vulnerablen Gruppe für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung gehören, die sich nicht impfen lassen können, kommt zusätzlich folgende Regelung zur Anwendung:
„…

Informationen zur Präsenzpflichtbefreiung
… “
(Auszug SL_Brief, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt)

Wenn Sie aus einem Gebiet (außerhalb von Halle) mit einem hohen Infektionsgeschehen kommen, können Sie mit dem Formular „Freistellungsantrag“ (s. Homepage: Downloads; Freistellung …) einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht an sekretariat@bbs3-halle.de stellen. Aus dem Antrag muss hervorgehen, aus welchem Landkreis Sie kommen und ob der Ausbildungsbetrieb die Freistellung wünscht.
Der Freistellungsantrag ist von Ihnen als Schülerin bzw. Schüler und von Ihrem Ausbilder zu unterschreiben. Den versäumten Lernstoff müssen Sie selbständig nachholen.

Ihre Schulleitung
gez. OStD Ina Zober Email: 08.12.202