Hausordnung

Nachstehende Haus- und Schulordnung schafft Voraussetzungen, die ein erfolgreiches Lernen ermöglichen und die Gesundheit jedes Einzelnen gewährleisten. Die Schulordnung gilt für das Schulgebäude, die Sporthallen und das Schulgelände der BbS III Halle. Neben dem Beitrag, den jeder persönlich für die Wahrung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit leisten sollte, hat die Gesamtkonferenz der BbS III Halle für verbindlich erklärt:

1 Allgemeines:

Personen, die nicht dienstlich im Schulgebäude zu tun haben, ist der Aufenthalt in diesem nicht erlaubt. Alle Besucher sollten sich im Sekretariat anmelden.

Die Sprechzeiten 09.30 – 10.00 und 11.30 – 12.00 Uhr des Sekretariats sind verbindlich. Termine können telefonisch vereinbart werden.

Die Schulleiterin hat das Hausrecht, in Abwesenheit der Stellvertreter oder eine beauftragte Person. Öffentliche Mitteilungen und auszuhängende Plakate bedürfen der Prüfung durch die Schulleitung.

Die Nutzung der Schulräume durch fremde Organisationen muss im Schulverwaltungsamt der Stadt Halle beantragt werden, der Schulleiterin obliegt  die Zustimmung zur Genehmigung.

2 Unterricht:

Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, den Anordnungen der Lehrkräfte nachzukommen und regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Der Unterricht darf nicht gestört werden. Sollte  bis 15 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch kein Lehrer erschienen sein, meldet ein Vertreter der Klasse den Vorfall im Sekretariat.

Der Unterricht erfolgt nach folgendem Zeitplan:

1. Stunde 8:00 – 8:45 Uhr
2. Stunde 8:45 – 9:30 Uhr
Frühstückspause 9:30 – 10:00 Uhr
3. Stunde 10:00 – 10:45 Uhr
4. Stunde 10:45 – 11:30 Uhr
Mittagspause 11:30 – 12:00 Uhr
5. Stunde 12:00 – 12:45 Uhr
6. Stunde 12:45 – 13:30 Uhr
Pause 13:30 – 13:45 Uhr
7. Stunde 13:45 – 14:30 Uhr
8. Stunde 14:30 – 15:15 Uhr
Pause 15:15 – 15:20 Uhr
9. Stunde 15:20 – 16:05 Uhr
10. Stunde 16:05 – 16:50 Uhr

 

Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Nimmt ein Schüler an einem Tag, an mehreren Tagen oder an mehreren Stunden nicht am Unterricht teil, haben die Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Schüler dem Klassenlehrer oder Tutor den Grund des Fernbleibens unverzüglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen und spätestens am dritten die Versäumnistage schriftlich zu belegen. Die Schule kann den Nachweis einer Erkrankung durch ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis erlangen; die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die Auszubildenen.

Bei unentschuldigten Fehlzeiten werden die Erziehungsberechtigten und im Teilzeitbereich die Ausbildungsfirmen umgehend informiert. Die Informationspflicht der Schule erstrekt sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auch auf die Eltern volljähriger Schüler.

Im Falle eines unentschuldigten Schulveräumnisses prüft die Schule, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, so wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens beantragt.

Unentschuldigtes Fehlen von Schülern, die Ausbildungsförderung erhalten,

wird dem BAföG-Amt gemeldet und führt zu einer Kürzung der Ausbildungsbeihilfe.

Wenn ein Schüler mehrfach den Unterricht ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, sind die entsprechenden Unterrichtsfächer mit der Note „ungenügend (6)“ zu bewerten.Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz.

3 Nachschreiben

Für die Möglichkeit des Nachschreibens reichen Sie bitte einen vollständig ausgefüllten Nachschreibeantrag (persönlich oder per Mail) beim entsprechenden Fachlehrer bis spätestens zum Vortag des geplanten Nachschreibetermins ein.

Das Nachschreiben findet regulär in der Zeit von 13:45 Uhr bis 16:05 Uhr (7. bis 9. Stunde) statt. Termine und Räumlichkeiten können der Tabelle (unserer Homepage) entnommen werden.

Bei Bedarf ist auch eine Verlängerung bis 16:50 Uhr (10. Stunde) möglich. Hierfür ist die Absprache mit der Schulleitung bzw. Fr. Mädicke notwendig. Setzen Sie bitte im Falle eines späten/langen Nachschreibetermins Ihren Fachlehrer in Kenntnis.

4 Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgebäude

Verlassen Schüler/innen aus persönlichen Gründen das Schulgebäude/Schulgelände, geschieht dies auf eigene Gefahr. Versicherungsschutz liegt nur auf dem Schulweg vor.

Die Schüler/innen sind für ihr persönliches Eigentum in der Schule selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung!

Die Klassenleiter teilen unter Einbeziehung des Klassensprechers den Ordnungsdienst ein. Die eingeteilten Schüler/innen sorgen gemeinsam mit dem Fachlehrer für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen. Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.                                                                                                                                                      

Die Benutzung und das Mitbringen von Gegenständen und Materialien, welche die Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen können, ist untersagt. Das gilt insbesondere für die als verboten bezeichneten Gegenstände im Sinne des Bundeswaffengesetzes. (dazu gehören u. a.: Messer, Schlagringe, Stahlruten usw., Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen).

Beim Wechsel des Unterrichtsraumes und nach Unterrichtsschluss achten die Schüler/innen und Lehrer/innen darauf, dass keine persönlichen Gegenstände liegenbleiben und der Raum in sauberem Zustand verlassen wird.

Der in einem Klassenraum zuletzt unterrichtende Lehrer veranlasst, dass die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden. Jeder Schüler/innen ist verpflichtet, Schäden zu verhüten und aufgetretene Schäden dem Fachlehrer sofort zu melden. Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen – auch bei ausgeliehenen Lehrbüchern und Materialien – sind ersatzpflichtig.

5 Aufsicht

Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte in den Pausen wird durch die Aufsichtspläne der Schule geregelt. Vorfälle in den Pausen melden die Schüler/innen dem/r aufsichtsführenden Lehrer/in oder direkt im Sekretariat des jeweiligen Standortes.

6 Verletzungen in der Schule oder auf dem Schulweg

– unverzügliche Meldung im Sekretariat

– Haftungsausschluss der Schule bei Wertgegenständen oder Geld

– Abgabe von Fundstücken im Sekretariat

7 Rauchen, Alkohol und andere Suchtmittel

Im gesamten Schulgebäude besteht Rauchverbot. Auf dem Schulhof ist das Rauchen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.

Das Mitbringen von Alkohol und anderen Suchtmitteln sowie deren Konsum in der Schule und vor dem Unterricht sind verboten.

8 Datenerfassung

Änderungen der persönlichen Daten und Veränderungen, die die Ausbildung und die Teilnahme am Berufsschulunterricht betreffen, sind unverzüglich dem/r Klassenleiter/in oder Sekretariat mitzuteilen.

9 Evakuierung

Der Evakuierungsplan ist Bestandteil der Schulordnung und Gegenstand der  regelmäßigen Belehrungen der Klassen.

10 Werteorientierung

Schüler/innen und alle an der BbS Beschäftigten pflegen einen respektvollen Umgang. Dazu gehören u.a. das gegenseitige Grüßen und die Achtung fremden Eigentums.

Unterrichtszeit ist Arbeitszeit und verlangt nach einer Bekleidung, die dem Charakter unserer Schule als öffentliche Bildungseinrichtung angemessen ist.

Die Schule bietet allen Schüler/innen und allen an der Schule Beschäftigten Schutz vor Rassismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. Ein Verhalten, das  in irgendeiner Weise mit Fremdenfeindlichkeit oder Extremismus in Verbindung gebracht werden kann, wird nicht toleriert. Dies gilt ebenso für das Tragen von Kleidung mit Symbolen und Aufdrucken, deren Neutralität nicht eindeutig erkennbar ist.

Verstöße gegen die Haus- und Schulordnung ziehen das Anwenden von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen nach sich.

Halle, 25.08.2023

 

OStD Ina Zober

Schulleiterin