Nachstehende Haus- und Schulordnung schafft Voraussetzungen, die ein erfolgreiches Lernen ermöglichen und die Gesundheit jedes Einzelnen gewährleisten. Die Schulordnung gilt für das Schulgebäude, die Sporthallen und das Schulgelände der BbS III Halle. Neben dem Beitrag, den jeder persönlich für die Wahrung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit leisten sollte, hat die Gesamtkonferenz der BbS III Halle für verbindlich erklärt, dass alle Schüler/-innen und alle an der BbS Beschäftigten einen respektvollen Umgang pflegen. Dazu gehören u.a. das gegenseitige Grüßen und die Achtung fremden Eigentums.
Unterrichtszeit ist Arbeitszeit und verlangt nach einer Bekleidung, die dem Charakter unserer Schule als öffentliche Bildungseinrichtung angemessen ist.
Die Schule bietet allen Schüler/-innen und allen an der Schule Beschäftigten Schutz vor Rassismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. Ein Verhalten, das in irgendeiner Weise mit Fremdenfeindlichkeit oder Extremismus in Verbindung gebracht werden kann, wird nicht toleriert. Dies gilt ebenso für das Tragen von Kleidung mit Symbolen und Aufdrucken, deren Neutralität nicht eindeutig erkennbar ist.
1. Allgemeines
Personen, die nicht dienstlich im Schulgebäude zu tun haben, ist der Aufenthalt in diesem nicht erlaubt. Alle Besucher melden sich im Sekretariat an.
Die Sprechzeiten 09.30 – 10.00 und 11.30 – 12.00 Uhr des Sekretariats sind verbindlich. Termine können telefonisch vereinbart werden.
Die Schulleiterin hat das Hausrecht, in Abwesenheit der Stellvertreter oder eine beauftragte Person. Öffentliche Mitteilungen und auszuhängende Plakate bedürfen der Prüfung durch die Schulleitung. Die Nutzung der Schulräume durch fremde Organisationen muss im Fachbereich Bildung der Stadt Halle beantragt werden, der Schulleiterin obliegt die Zustimmung zur Genehmigung.
2. Unterricht
Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, den Anordnungen der Lehrkräfte nachzukommen und regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Der Unterricht darf nicht gestört werden. Sollte bis 15 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen sein, meldet ein Vertreter der Klasse den Vorfall im Sekretariat.
Der Unterricht erfolgt nach folgendem Zeitplan:
1. Std. 8:00 – 8:45 Uhr
2. Std. 8:45 – 9:30 Uhr
Frühstückspause 9:30 – 10:00 Uhr
3. Std. 10:00 – 10:45 Uhr
4. Std. 10:45 – 11:30 Uhr
Mittagspause 11:30 – 12:00 Uhr
5. Std. 12:00 – 12:45 Uhr
6. Std. 12:45 – 13:30 Uhr
Pause 13:30 – 13:45 Uhr
7. Std. 13:45 – 14:30 Uhr
8. Std. 14:30 – 15:15 Uhr
Pause 15:15 – 15:20 Uhr
9. Std. 15:20 – 16:05 Uhr
10. Std. 16:05 – 16:50 Uhr
Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Nimmt ein Schüler oder eine Schülerin an einem Tag, an mehreren Tagen oder an mehreren Stunden nicht am Unterricht teil, haben die Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Schüler bzw. Schülerin die Abwesenheit unverzüglich in WebUntis einzutragen und spätestens am dritten Tag die Versäumnistage schriftlich (au_teilzeit@bbs3-halle.de; au_vollzeit@bbs3-halle.de) zu belegen. Die Schule kann den Nachweis einer Erkrankung durch ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis verlangen; die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die Auszubildenden.
Bei unentschuldigten Fehlzeiten werden die Erziehungsberechtigten und im Teilzeitbereich die Ausbildungsfirmen umgehend informiert. Die Informationspflicht der Schule erstreckt sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auch auf die Eltern volljähriger Schüler/-innen.
Im Falle eines unentschuldigten Schulveräumnisses prüft die Schule, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, so wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens beantragt.
Unentschuldigtes Fehlen von mehr als 3 Tagen von Schüler/-innen, die Ausbildungsförderung erhalten, wird unverzüglich dem BAföG-Amt gemeldet und führt zu einer Kürzung der Ausbildungsbeihilfe.
Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, sich laufend über seine Fehlzeiten in WebUntis zu informieren und sich bei Fragen/ Problemen umgehend an das Sekretariat (krankheitsbedingtes Fehlen) oder den Klassenlehrer (Freistellungen, Zuspätkommen) zu wenden.
Mobiltelefone verbleiben während des Unterrichts ausgeschaltet in den Schultaschen. Nur nach ausdrücklicher Genehmigung bzw. Aufforderung durch die Lehrkraft können Mobiltelefone im Unterricht, unter Beachtung der „Datenschutzrechtlichen Erklärung zur Anfertigung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos und Videos von Schülerinnen und Schülern“ verwendet werden.
Das Tragen von Kopfhörern im Unterricht ist ohne Freigabe durch die Lehrkraft nicht gestattet.
3. Nachschreiben
Für die Möglichkeit des Nachschreibens reichen Schüler/-innen bitte einen vollständig ausgefüllten Nachschreibeantrag (persönlich oder per Mail) beim entsprechenden Fachlehrer bis spätestens zum Vortag des geplanten Nachschreibetermins ein.
Das Nachschreiben findet regulär in der Zeit von 13:45 Uhr bis 16:05 Uhr (7. bis 9. Stunde) statt. Termine und Räumlichkeiten können der Tabelle (unserer Homepage) entnommen werden.
Bei Bedarf ist eine Verlängerung bis 16:50 Uhr (10. Stunde) möglich. Hierfür ist die Absprache mit der Schulleitung bzw. den Stundenplanern notwendig. Setzen Sie bitte im Falle eines späten/ langen Nachschreibetermins Ihren Fachlehrer in Kenntnis.
4. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgebäude
Verlassen Schüler/-innen aus persönlichen Gründen das Schulgebäude/ Schulgelände, geschieht dies auf eigene Gefahr. Versicherungsschutz liegt nur auf dem Schulweg vor.
Die Schüler/innen sind für ihr persönliches Eigentum in der Schule selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung! Fundstücke sind im Sekretariat abzugeben.
Die Fachlehrer stellen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sicher, dass der Unterrichtsraum nach Ende des Unterrichts in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen wird, die Tafel gesäubert ist und die Fenster geschlossen sind. Gegebenenfalls sind die Stühle hochzustellen. Abfälle sind in die entsprechenden Behältern zu entsorgen. Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, Schäden zu verhüten und aufgetretene Schäden der Lehrkraft sofort zu melden. Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen – auch bei ausgeliehenen Lehrbüchern und Materialien – sind ersatzpflichtig. Beim Wechsel des Unterrichtsraumes und nach Unterrichtsschluss achten die Schüler/-innen und Lehrer/-innen darauf, dass keine persönlichen Gegenstände liegenbleiben.
Die Benutzung und das Mitbringen von Gegenständen und Materialien, welche die Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen können, ist untersagt. Das gilt insbesondere für die als verboten bezeichneten Gegenstände im Sinne des Bundeswaffengesetzes. (dazu gehören u. a.: Messer, Schlagringe, Stahlruten usw., Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen).
5. Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte in den Pausen wird durch die Aufsichtspläne der Schule geregelt. Vorfälle in den Pausen melden die Schüler/-innen der aufsichtsführenden Lehrkraft oder im Sekretariat.
6. Verletzungen in der Schule oder auf dem Schulweg
Verletzungen in der Schule oder auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
7. Rauchen, Alkohol und andere Suchtmittel
Im gesamten Schulgebäude und im Umkreis von 5m um das Schulgebäude besteht absolutes Rauchverbot. Auf dem Schulhof ist das Rauchen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Zigarettenreste sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.
Das Mitbringen von Alkohol und jeglichen anderen Suchtmitteln sowie deren Konsum in der Schule und vor dem Unterricht sind verboten.
8. Datenerfassung
Die Schüler/-innen geben im Stammblatt alle Daten vollständig an. Die Daten werden für den schulinternen Gebrauch verwendet. Die angegebene E-Mail-Adressse des Betriebes dient gleichzeitig zur Registrierung der Betriebe in WebUntis. Änderungen der persönlichen Daten und Veränderungen, die die Ausbildung und die Teilnahme am Berufsschulunterricht betreffen, sind unverzüglich dem Klassenleiter bzw. der Klassenleiterin und dem Sekretariat mitzuteilen.
9. Evakuierung
Der Evakuierungsplan ist Bestandteil der Schulordnung und Gegenstand der regelmäßigen Belehrungen der Klassen.
10. Anmeldepflicht
Alle Schüler/-innen sind verpflichtet sich in WebUntis und in Moodle anzumelden. Bei Problemen erhalten sie Unterstützung durch Ihre Fach- und Klassenlehrer und die verantwortlichen Lehrkräfte für Moodle (ehrlich@bbs3-halle.de; mertten@bbs3-halle.de) und WebUntis (kuehn@bbs3-halle.de)
11. Pausenregelung
In den Pausen verlassen alle Schüler/-innen die Unterrichts- und Fachräume. Bei schlechtem Wetter können sie neben dem Imbissraum E.04 und den Pausenbereichen im Schulgebäude auch die Aula für die Pausen nutzen.
Verstöße gegen die Haus- und Schulordnung ziehen das Anwenden von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen nach sich.
Halle, 18.03.2025
OStD Ina Zober
Schulleiterin