Der Nachteilsausgleich hilft Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf oder Lernschwächen, im schulischen Umfeld individualisierte Hilfestellungen bei der Leistungserstellung und -bewertung in Anspruch zu nehmen. Der ausgefüllte Antrag auf Nachteilsausgleich kann jederzeit bei der Klassenlehrer*in abgegeben werden.
Sollte hierzu noch kein ärztliches Gutachten vorliegen, können sich Schüler*innen für die schulpsychologische Untersuchung anmelden:
(bitte Wartezeiten beachten)
Dabei kann die Schulsozialarbeit gern unterstützen.
Zur finanziellen Entlastung von auswärtig beschulten Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Fahrtkosten bzw. Unterkunft zu beantragen. Die hierfür geltenden Regelungen und Hinweise können der unten stehenden Berufsschulrichtlinie entnommen werden. Zur Beantragung des Zuschusses füllen Sie bitte das Antragsformular aus und senden Sie dieses an das Landesschulamt in Halle bzw. Magdeburg.
Für Berufschüler*innen mit Wohnort Sachsen muss der unten stehende Antrag nach dem jeweiligen Halbjahr beim zuständigen Landesschulamt abgegeben werden.