Anpassung der Maskenpflicht im Unterricht

Um die Sicherheit aller SchülerInnen und in der Schule Beschäftigten weiterhin bestmöglich zu gewährleisten, wird die Maskenpflicht ab sofort angepasst.

Ab sofort gilt die generelle Verpflichtung zum Tragen einer Maske, nicht nur beim Aufenthalt im Schulgebäude, sondern auch im Unterricht. Diese Regelung gilt unabhängig von Klassengröße und Einhaltung des Mindestabstandes. Eine entsprechende Anpassung im Hygiene- und Maßnahmenplan erfolgt demnächst.

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