Entsprechend der 3. Verordnung zur Änderung der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 27.11.20 treten ab dem 02.12.2020 folgende Änderungen für die Schüler*innen in Kraft:
1. Die Maskenpflicht besteht unabhängig von der Raumgröße und der Schülerzahl ab sofort generell für alle Klassen im Unterricht. Im Schulgebäude besteht auch weiterhin Maskenpflicht.
2. Die AHA-Regeln sind weiterhin zu beachten. Im Außengelände kann ab jetzt auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern die Abstandsregelung von 1,50 m eingehalten wird.
3. Die unterrichtsfreie Zeit in den Weihnachtsferien wird verlängert. Der Unterricht beginnt erst am 11.01.2021
Der Hygiene- und Maßnahmenplan unserer Schule wird entsprechend der neuen Vorgaben angepasst und ist auf unserer Hauptseite abrufbar.
Konzept ist gut, es gab aber keine echte Belehrung.
Hallo Alex,
vielen Dank für Ihr Feedback. Wir nehmen konstruktive Kritik ernst.
Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail an mertten@bbs3-halle.de mit näheren Informationen und dem Namen des Kollegen, bei dem Sie heute den ersten Unterricht hatten, sodass wir klären können, was da schiefgelaufen ist.