Am 20.08.2020 trat der Erlass „Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land S-A während der Corona-Pandemie“ in Kraft.
Entsprechend der Vorgaben im Erlass bringen alle Schülerinnen und Schüler das Formular (>siehe hier) „Angaben gemäß Nr. 3 und Nr. 9.2 des Rahmenplanes für die Hygienemaßnahmen den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land S-A während der Corona-Pandemie“ ausgefüllt und unterschrieben am ersten Schultag mit. Minderjährige Schülerinnen und Schüler lassen das Formular von einem/einer Sorgeberechtigten unterschreiben.
Die Formulare (Angaben gemäß Nr. 3 und Nr. 9.2 des Rahmenplans für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie) müssen nach mindestens 5-tägigem Fernbleiben vom Unterricht erneut ausgefüllt und im Sekretariat abgegeben werden (z.B. nach Krankheit oder Blockwechsel).
Beachten Sie unbedingt bitte folgende Regelung:
Schülerinnen und Schüler für die einer oder mehrere der folgenden Punkte zutrifft, dürfen unsere Schule nicht besuchen und melden sich telefonisch bis spätestens 07:15 Uhr am ersten Schultag im Sekretariat (Tel. 0345299891-0 oder 0345299891-11)
- Die Person hat heute erkennbare Symptome einer COVID-19 Erkrankung gemäß der aktuellen RKI-Definition oder Erkältungssymptome. Ausgenommen sind Symptome, die auf ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankungen beruhen (Heuschnupfen und andere Allergien etc.).
- Die Person hatte innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu mindestens einer laborbestätigt infizierten Person.
- Die Person hatte Kontakt zu einer Person, die in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt ist und nach der Rückkehr Quarantäne-beschränkungen unterliegt.
- Die Person ist in den letzten 14 Tagen selbst aus einem Risikogebiet (>nähere Informationen hier) gemäß der aktuellen RKI-Definition zurückgekehrt und hat kein negatives Testergebnis auf den SARS-CoV-2-Virus.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler beginnt der erste Schultag 08:00 Uhr!
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht bis auf Weiteres in allen Unterrichtsgebäuden außerhalb der Unterrichtsräume generelle Maskenpflicht.
In der Folgezeit besteht die Verpflichtung zur Mitführung einer Maske.
Bitte beachten Sie:
Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt. Alle Klassen werden im Klassenverband unterrichtet. Eine Teilung der Klassen in A-Gruppen und B-Gruppen erfolgt nicht.
Gibt es weiterhin die Regelung der Aufteilung bei den Blockunterrichtklassen?
Hallo,
mit Beginn des neuen Schuljahres wird der Präsensunterricht bis auf weiteres wieder in „ganzen Klassen“ und vollem Umfang durchgeführt.