Liebe Schüler*innen,
ab dem 12.04.2021 sind die Antigen-Selbsttests an unserer Schule verpflichtend.
Schüler*innen, die den Antigen–Selbsttest an unserer Schule verweigern, müssen durch die Vorlage der „Qualifizierten Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Virus“ (Formular: Eidesstattliche Versicherung nach Selbsttest) nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht und der Test am gleichen Tag wie die Schultests durchgeführt wurde. Anderenfalls dürfen sie die Schulgebäude nicht betreten und fahren dann in den Betrieb bzw. in den vollzeitschulischen Klassen nach Hause.
Vor Ihrem ersten Unterricht werden Sie am Montag und Donnerstag ab 7:45 Uhr von den zuständigen Lehrern empfangen und einzeln in das Schulgebäude reingelassen. Der Unterrichtsstoff ist selbständig nachzuarbeiten. Für nachzuholende Leistungserhebungen erhalten Sie Termine außerhalb der Unterrichtszeit.
Schüler*innen, die im A- bzw. B-Gebäude Unterricht haben, bringen montags und donnerstags bitte eine FFP2-Maske mit.