Liebe Kolleg*innen,
in Zeiten der Corona-Pandemie ist es erforderlich, dass die Klassen kaum Raumwechsel haben.
Das Prinzip, dass Lehrer nur in dem Gebäude zur Aufsicht eingeteilt sind, in dem sie unterrichten, ist damit nicht mehr realisierbar.
Folgende Regelung gilt bis auf weiteres:
Alle Kolleg*innen, die am Standort „An der Schwimmhalle“ Unterricht durchführen, können für Aufsichten im Kolleg, im Telekomgebäude oder im Haus B eingeteilt werden.
gez. StD Ina Zober ausgelegt: 25.08.2020
Schulleiterin Kenntnis bis: sofort