Neue Corona-Regeln und Anpassung des Maßnahmen- und Hygieneplans
- In den Lehrerzimmern besteht weiterhin keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Ich beziehe mich hierbei auf den § 11a (1) der Dritten Veränderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
„ Für den Zeitraum vom 1. Dezember 2020 bis 20. Dezember 2020 ist außer in Bereichen, die ausschließlich dem pädagogischen, administrativen oder technischen Personal der Schule vorbehalten sind und in Büros zur Einzelnutzung innerhalb des Schulgebäudes und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Abstand von1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von allen Personen, die sich dort aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. …“
- Im Unterricht besteht für Lehrer*innen und Schüler*innen unabhängig von der Raumgröße und der Schülerzahl generell Maskenpflicht.
„§ 11a (2) Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts gilt nicht für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 6, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Im Schulsport besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“
- Im Außengelände besteht, sofern ein Abstand von 1,50 m eingehalten wird, keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
„§11a (3) Im Freien ist vorrangig der Mindestabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten, um den Schülerinnen und Schülern eine Pause vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu ermöglichen.“
- Bitte beachten Sie zudem die neuen Regelungen in der 9. Allgemeinverfügung der Stadt Halle, insbesondere hinsichtlich des Punktes 3.4. (Anlage 2)
Der erste Fachlehrer belehrt morgen, 02.12.2020, die Schüler*innen über die folgenden neuen Regelungen, entsprechend der Dritten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung vom 27.11.20 (Anlage 1):
- Die Maskenpflicht besteht unabhängig von der Raumgröße und der Schülerzahl ab sofort generell für alle Klassen im Unterricht. Im Schulgebäude besteht auch weiterhin Maskenpflicht.
- Die AHA-Regeln sind weiterhin zu beachten. Im Außengelände kann ab jetzt auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern die Abstandsregelung von 1,50 m eingehalten wird.
- Die unterrichtsfreie Zeit in den Weihnachtsferien wird verlängert. Der Unterricht beginnt erst am 11.01.2021
Der Hygiene- und Maßnahmenplan unserer Schule wird entsprechend der neuen Vorgaben angepasst und auf der Homepage eingestellt.
gez. StD Ina Zober ausgelegt: 01.12.2020
Schulleiterin Kenntnis bis: sofort