Im Anhang geben wir Ihnen die 3. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (>hier) zur Kenntnis.
In der Eindämmungsverordnung wird die Maskenpflicht mit OP-Masken im Schulgebäude und im Außengelände festgelegt. Um die Umsetzung zu vereinfachen, gilt für unsere Schule darüber hinaus auch die Pflicht zum Tragen von OP-Masken im Unterricht.
Belehren Sie bitte Ihre Schüler*innen über die sofortige Umsetzung der Regelung. Für die ersten beiden Tage stellen wir Schüler*innen, die noch keine OP-Maske mitführen diese zur Verfügung.
Ihre Schulleitung