Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nach dem 24. April entfällt die allgemeine Testpflicht an Schulen. Die vorhandenen Tests können dafür genutzt werden Schülerinnen und Schülern, die im Laufe eines Schultages Erkältungssymptome entwickeln, eine Selbsttestung anzubieten. Dem Schulpersonal wird einmal wöchentlich eine Selbsttestung im Sinne des §2 Abs. 1 Corona-Arbeitsschutzverordnung zur Verfügung gestellt.

Angesichts der nach wie vor erhöhten Inzidenzwerte kommt insbesondere den grundlegenden Hygieneregeln (wie z. B. Einhaltung der Husten- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und regelmäßiges infektionsschutzgerechtes Lüften) bis auf Weiteres große Bedeutung zu.

Die Information wird für die Schülerinnen und Schüler auf der Homepage eingestellt.

Ihre Schulleitung

gez. OStD Ina Zober