Liebe Kolleg*innen,

 

im heutigen SL_Brief von Herrn Degner (Direktor LSchA) wurden wir über die folgende neue Regelung zum Entfall der Möglichkeit von Haustestungen im Rahmen der Testpflicht informiert.

„ …Ich weise darauf hin, dass diese Möglichkeit zur Haustestung für die Schulen im Stadtgebiet Halle (Saale) nicht mehr besteht. Aufgrund § 6 der Fünften Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) vom 20. Mai 2021 müssen bei Selbsttest außerhalb der Schule Bescheinigungen vorgelegt werden, dass der Test von einer anerkannten Teststelle vorgenommen und überwacht wurde. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Stadt Halle (Saale) ist nach § 13 Abs. 1 der Zwölften Eindämmungsverordnung berechtigt, die Möglichkeiten zur Durchführung von Corona-Schnelltests in dieser Form einzuschränken und sogenannte Haustestungen auszuschließen.

 

Ergänzend erlaube ich mir auf § 43 Abs. 1 Satz 3 SchulG LSA hinzuweisen. Danach haben die Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen und ihre Pflichten als Schülerinnen und Schüler erfüllen. Die Erziehungsberechtigten haben die Schülerinnen und Schüler dafür zweckentsprechend auszustatten. In diesen Pflichtenrahmen fällt auch, dass Erziehungsberechtigte, die eine Selbsttestung in der Schule ablehnen, für eine Testung unter Aufsicht einer anerkannten Teststelle zu sorgen haben. Soweit hierfür Kosten anfallen, sind diese von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

 

Für die Anwendung von § 6 der Fünften Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) mit Stand vom 20. Mai 2021 kommt es auf den Standort der Schule an. Ist diese in Halle (Saale) gelegen, findet die Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) Anwendung. Das heißt, auch Schülerinnen und Schüler, die von außerhalb der Stadt Halle (Saale) kommen, sind durch die Fünfte Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (Saale) gebunden.“

 

Für uns als Schule ist es keine gravierende Veränderung, da wir auch bisher fast alle Schüler*innen vor Ort testeten. Hierzu werden die Schüler*innen wieder auf der Homepage informiert.

 

 

Ihre Schulleitung