Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, liebe Auszubildende,

wir weisen darauf hin, dass entsprechend des Erlasses des Bildungsministeriums vom 16.03.2021  die Teilnahme am Präsenzunterricht innerhalb des eingeschränkten Regelbetriebs für die Schüler*innen/Auszubildenden bis auf Weiteres nicht verpflichtend ist.
Sollten Ihrerseits also begründete Bedenken an einem Schulbesuch aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bestehen, so sind Sie berechtigt, die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht zu erklären. Diese Erklärung gilt wochenweise und muss schriftlich (auch per E-Mail möglich) bis spätestens Freitag für die Folgewoche im zuständigen Sekretariat eingehen und folgende Angaben enthalten.

Vollzeit:

  • Name, Vorname, Klasse
  • Klassenlehrer*in/Tutor*in
  • Kalenderwoche der Nichtteilnahme
  • Unterschrift des volljährigen Azubis bzw. der Sorgeberechtigten (inkl. Datum)

Teilzeit:

  • Name, Vorname, Klasse
  • Klassenlehrer*in
  • Kalenderwoche der Nichtteilnahme
  • Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes
  • Unterschrift des volljährigen Azubis bzw. der Sorgeberechtigten (inkl. Datum)

Für den Zeitraum der Nichtteilnahme gelten die Lernenden als „enschuldigt fehlend“. Bitte beachten Sie, dass Auszubildende, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, den vermittelten Unterrichtsstoff selbstständig erarbeiten und erfolgte Leistungserhebungen schnellstmöglich nachholen müssen. Eine Distanzversorgung mit Unterrichtsmaterialien durch Lehrkräfte ist nicht vorgesehen.

Besondere Regelungen treffen auf Auszubildende der Abschlussjahrgänge zu. Diese melden sich bei Bedenken bitte bei ihren Klassenleiter*innen zur individuellen Beratung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung