Liebe Schüler*innen,
wir beginnen nach den Herbstferien wieder im Präsenzunterricht.
In der Stadt Halle wurde am 21.10.2020 , die zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 erlassene Allgemeinverfügung 06/2020 veröffentlicht. (s. Anlagen 1, 2)
Aufgrund der gestiegenen Corona-Infektionszahlen sind alle Schüler*innen verpflichtet den Mund-Nasenschutz im Schulgebäude und auf dem Außengelände der Schule zu tragen. In den letzten Wochen wurde die Maskenpflicht nicht von allen Schüler*innen ernst genommen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht informieren wir zukünftig Ihren Ausbildungsbetrieb und Ihre Sorgeberechtigten. Zum Schutz der anderen Schüler*innen, schließen wir Sie beim wiederholten Verstoß gegen die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung vom Schulbesuch aus.
Am Montag (26.10.2020) tragen bitte alle Schüler*innen auch in den Klassenräumen Masken. Sie erhalten im Verlauf des Vormittags eine Information seitens der Lehrer, ob und ab wann die Maskenpflicht in Ihrer Klasse aufgehoben werden kann. Diese Regelung dient dem gegenseitigem Schutz in Klassen mit hoher Schülerzahl oder in kleinen Räumen.
Halten Sie sich an die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) entsprechend des Rahmenhygieneplanes (s. Homepage). Der Rahmenhygieneplan wird in den nächsten Tagen aktualisiert. Sobald dieser vorliegt stellen wir ihn wieder auf der Homepage ein. Laden Sie sich die Corona-App auf Ihr Smartphone.
Schüler*Innen aus inländischen Risikoregionen dürfen am Unterricht teilnehmen. Folgende Regeln seitens des Landschulamtes Sachsen-Anhalt, sind von allen Schüler*innen einzuhalten:
- Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund.
Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen. - Kinder und Jugendliche, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.
- Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Typische Symptome sind:
– Fieber ab 38 °C,
– Husten,
– Durchfall,
– Erbrechen,
– allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),
– Geruchs- oder Geschmacksstörungen. - Ob Kinder oder Jugendliche eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, müssen zunächst die Sorgeberechtigten beurteilen. Sollte die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar sein, ist die 116 117 Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
- Zeigen Kinder oder Jugendliche Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, müssen sie mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
- Gesunde Geschwister, die keinen Quarantäneauflagen des zuständigen Gesundheitsamtes unterliegen, können die Schule besuchen.
- Bei Kindern oder Jugendlichen ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Schulbesuch entscheiden.
- Zeigen Kinder oder Jugendliche offensichtliche Symptome, entscheidet die Schulleitung, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen aus dem Unterricht zu nehmen und (bei minderjährigen Kindern die Eltern) aufzufordern, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.
Trifft für Sie der Punkt 6 zu, dann halten Sie vor Ihrem Schulbesuch bitte unbedingt Rücksprache mit der Schulleitung.
Eine Erklärung über einen Gesundheitsbogen ist nicht mehr vorgesehen. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Kontaktdaten einschließlich E-Mail-Adresse (s. Stammblatt) vollständig und aktuell in der Schule vorliegen. Hinterlegen Sie zudem in Ihrem Moodle-Klassenraum (Kursraum) in Ihren Profildaten Ihre E-Mail-Adresse. Sollte es für Ihre Klasse zum Distanzunterricht kommen, erhalten Sie die notwendigen Informationen (Zeiten für den digitalen Unterricht, Arbeitsaufträge, …) über Ihre Moodle-App oder den Moodle-Bereich unserer Homepage.
Schüler*innen, die einen Wohnheimplatz nutzen beachten bitte folgende Regelung:
Wenn Sie erkennbare Symptome einer Covid 19 Erkrankung bei sich vermuten oder annehmen, dass Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zumindest einer laborbestätigten infizierten Person hatten, kehren Sie nicht in das Wohnheim zurück, sondern informieren Sie zunächst das zuständige Gesundheitsamt und warten Sie weitere Instruktionen von dort ab. Leiden Sie an Erkältungskrankheiten, werden Sie ebenfalls gebeten nicht in das Wohnheim zurückzukehren, sondern die Symptome der Erkältung auszukurieren. Eine Testung dieser Schülerinnen und Schüler ist nicht notwendig, es sei denn, dass örtlich zuständige Gesundheitsamt ordnet entsprechende Tests an.
Die heutigen Empfehlungen können sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Klassenleiter.
Tragen Sie durch die Beachtung der AHA-Regeln dazu bei die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Bleiben Sie gesund.
Ina Zober
Schulleiterin BbS III „J. C. v. Dreyhaupt“ Halle
A) Wie sieht es mit den Schülern aus, die aus einem Risikogebiet (beispielweise Dresden) nach Halle einreisen?
B) Wie sieht es mit Schülern aus, die aus einem nicht Risikogebiet (beispielsweise Leipzig) nach Halle einreisen, somit in einem Risikogebiet sind und wieder zurück in das nicht Risikogebiet fahren und bei der Arbeit oder ähnlichem einen Zettel ausfüllen müssen, dass Sie nicht in einem Risikogebiet waren -> gibt es da Regelungen oder gilt dies nur, wenn sie im Urlaub im Risikogebiet waren?
Liebe Grüße, DDDD
A) hat sich beim aufmerksamen lesen erledigt, entschuldigen Sie die Frage.
B) Frage B) stellt sich mir weiterhin.
Guten Morgen,
Da die zunehmende Anzahl von Risikogebieten innerhalb Deutschlands zum jetzigen Zeitpunkt keine zielführende allgemeine Aussage möglich macht, sind wir gezwungen uns an aktuellem Tagesgeschehen und Syptombelegen zu orientieren.
Bitte entnehmen Sie weitere notwendige Informationen dem obigen Schreiben sowie der Allgemeinverfügung. Für weitere konrete Fragen steht Ihnen darüber hinaus auch der ärztliche Bereitschaftsdienst der Halle zur Verfügung unter 0345/116 117.