Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Ausbilder,
sehr geehrte Eltern,

in diesem Schreiben informieren wir Sie über die „Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen“ (Erlass des Landes Sachsen-Anhalt, 11.11.2021).

„…. In den letzten Wochen hat die Corona-Pandemie leider wieder deutlich an Dynamik gewonnen. Anders als in den vorhergehenden drei Wellen sind dieses Mal auch Kinder und Jugendliche häufiger von einer Infektion betroffen, auch wenn diese in den meisten Fällen symptomlos oder zumindest mild verläuft.

Nichtsdestotrotz gilt auch weiterhin, dass der Präsenzunterricht im Regelbetrieb in den Schulen aufrechterhalten werden soll. Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen das Lernen und Leben in einem gewohnten Umfeld zu ermöglichen und optimale Bedingungen für das Aufholen der bisher entstandenen Lernrückstände zu schaffen.

[ …] „[1]

Folgende Regelungen gelten für den Schulbereich:

  1. „Die Testfrequenz für die laufende Testung der Schülerinnen und Schüler und des Personals wird von zwei Mal in der Woche auf drei Mal in der Woche erhöht.“1 An unserer Schule finden die Testungen aller Schülerinnen und Schüler am Montag, Mittwoch und Freitag statt. Die Schnelltests sind grundsätzlich in der Schule durchzuführen. Eine Befreiung von der Testpflicht erfordert die Vorlage eines ärztlichen Attests.
  2. „Wenn in einer Klasse oder Lerngruppe ein positiver Selbsttest durch einen PCR-Test bestätigt wird, werden alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse oder Lerngruppe sowie das in dieser Klasse oder Lerngruppe eingesetzte Personal an den kommenden fünf Schultagen täglich (in der Schule) getestet. Darüber hinaus gilt für Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse oder Lerngruppe sowie für das in dieser Klasse oder Lerngruppe eingesetzte Personal in dieser Zeit im Schulgebäude und im Unterricht durchgängig die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.“1
  3. In der Schule positiv getestete Personen erhalten von uns (im Sekretariat) eine entsprechende Bescheinigung und gehen mit dieser Bescheinigung zum PCR-Test.
  4. Außer der positiv getesteten Person verbleiben alle anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse und das eingesetzte Personal im Präsenzunterricht.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Unterstützung bei der Umsetzung des Erlasses.

[1] Auszüge aus dem Erlass „Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen“