Liebe Kolleg*innen,
nun ist es schon die 3. Mitteilung in dieser Woche. Die vielen Informationen, die derzeitige Doppelbeschulung, der Notenschluss, die Durchführung von Selbsttests in den Klassen und damit verbundene Dokumentationen … stellen eine hohe Belastung für Sie dar. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie mit uns an einem Strang ziehen und alles dafür tun, die Schüler*innen so gut wie es unter diesen schwierigen Bedingungen möglich ist, auf die Prüfungen vorzubereiten. Ich versprach Ihnen, Sie Anfang dieser Woche über die Durchführung der Lehrerdienstberatung zu informieren. Zudem gab es, wie Sie es vielleicht auch schon heute Nachmittag in den Medien erfahren haben, neue Informationen zur Testverpflichtung mit den Antigen-Selbsttests.
Lehrerdienstberatung
Wir haben hin und her überlegt, wie wir die geplante Lehrerdienstberatung durchführen können.
Den Kulturtreff dürfen wir aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen nicht nutzen. Nunmehr gab es noch als Alternativen die Durchführung von Videokonferenzen oder „kleinen“ Dienstberatungen an unseren beiden Standorten.
In mehreren Gesprächen mit Kolleg*innen wurde der Wunsch geäußert, die Dienstberatung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Da wir uns im eingeschränkten Regelbetrieb befinden, ist dies laut Rahmenplan auch noch zulässig. Es gab in diesem Schuljahr sehr selten die Möglichkeit, im Kollegium zusammenzukommen und wichtige Anliegen persönlich miteinander zu besprechen.
Um bei dem Montag (Versammlungstag) zu bleiben, werden wir am 19.04.2021 die Dienstberatung um 15:30 Uhr in der Bugenhagenstraße und am 26.04.2021 am Standort „An der Schwimmhalle“ durchführen.
Antigen-Selbsttests
Die Schüler*innen wurden darüber belehrt, dass sie mit Betreten des Schulgebäudes ihre Bereitschaft zur Durchführung eines Selbsttests bekunden. Damit lassen wir ab Donnerstag die Einlasskontrollen wegfallen. Im A- und B-Gebäude müssen wir uns weiter an die Regelungen der Gutjahrschule anpassen.
Heute kam nun aber völlig überraschend die Information, dass die Testpflicht für ein paar Tage, genauer bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung, mit der Anfang nächster Woche zu rechnen ist, ausgesetzt wird. Dies ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Unsere Schüler*innen haben am Montag ohne Diskussionen die Selbsttests durchgeführt. Aus diesem Grund bitte ich Sie, liebe Kolleg*innen, die Aussetzung der Selbstpflicht nicht im Unterricht anzusprechen. Sollte jedoch ein Schüler den Test verweigern, dann akzeptieren Sie dies, weisen ihn jedoch darauf hin, dass die Testpflicht in der 16. KW wieder in Kraft tritt.
Diese ständigen Änderungen seitens des Landes oder der Stadt Halle sind eigentlich nicht mehr zumutbar und ich verstehe, wenn Sie darüber verärgert sind. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis. Bei Fragen kommen Sie bitte direkt auf die Schulleitung zu.
Einige von Ihnen haben mir schon ein Schulleiterfeedback gegeben. Vielen Dank dafür. Für die Kolleg*innen, die dies bisher noch nicht wahrgenommen haben, lasse ich die Befragung bis zum 17.04.2021 freigeschaltet. (www.feedbackschule.de/fragebogen Kennwort: GMGPZ)