Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
entsprechend des Erlasses des MB vom 16.03.2021 (Eingang 17.03.2021) ist die Teilnahme am Präsenzunterricht auch innerhalb des eingeschränkten Regelbetriebs für die Schüler*innen/Auszubildenden nicht verpflichtend.
Schülern/Auszubildenden aus Abschlussklassen sollten die Notwendigkeit der Teilnahme am Präsenzunterricht erläutert werden. Beraten Sie sie dahingehend, von der Überlegung auf den Präsenzunterricht zu verzichten, Abstand zu nehmen.

Die Klassenlehrer informieren ihre Schüler/Auszubildenden per E-Mail, dass bei Nichtteilnahme am Präsenzunterricht eine schriftliche Erklärung, mit folgenden Angaben und unter Einhaltung der angegebenen Termine vorzulegen ist.

Vollzeit
• Eine schriftliche Erklärung mit folgenden Angaben ist bis Freitag, 19.03.2021 für die Woche vom 22.03.2021 – 26.03.2021 im Sekretariat abzugeben (ggf. auch per E-Mail) und gilt dann für die Woche verbindlich.
Angaben:

* Name, Vorname, Klasse
* Klassenlehrer/Tutor
* Kalenderwoche
* Unterschrift des volljährigen Schülers bzw. der Sorgeberechtigten
• Diese Erklärung ist wöchentlich jeweils bis Freitag für die kommende Woche vorzulegen, solange keine anderen Regelungen bekannt werden.

Teilzeit
• Eine schriftliche Erklärung mit folgenden Angaben ist bis Freitag, 19.03.2021 für die Woche vom 22.03.2021 – 26.03.2021 im Sekretariat abzugeben (ggf. auch per E-Mail) und gilt dann für die Woche verbindlich.
Angaben:

* Name, Vorname, Klasse
* Klassenlehrer
* Kalenderwoche
* Unterschrift des volljährigen Auszubildenden bzw. der Sorgeberechtigten
* Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes
• Diese Erklärung ist wöchentlich jeweils bis Freitag für die kommende Woche vorzulegen, solange keine anderen Regelungen bekannt werden.

Freigestellte Schüler*innen/Auszubildende sind in den Klassenbüchern/Kursbüchern mit „E“ zu führen.

Schüler*innen/Auszubildende, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen
den vermittelten Unterrichtsstoff selbstständig erarbeiten und erfolgte
Leistungserhebungen nachholen.