Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgende Regelungen zu den Testungen und den Quarantäneregelungen für positiv getestete Schüler gelten für den Zeitraum vom 26.01.2022 bis 22.02.2022.

In der Schule positiv getestete Schülerinnen und Schüler werden wie bisher mit einem Schreiben der Schule zum Testzentrum geschickt. Bei einem negativen Ergebnis des zertifizierten Antigentests oder PCR-Tests können sie nach Vorlage der Testbescheinigung wieder am Unterricht teilnehmen. Sollte der PCR-Test positiv sein, dann bleibt die Person 10 Tage in  Quarantäne und kann sich frühestens am 7. Quarantänetag freitesten lassen. (s. §3_ 8. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle). Für auswärtige Schülerinnen und Schüler gelten die Quarantäneauflagen des zuständigen Landkreises oder der zuständigen kreisfreien Stadt.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler verbleiben, soweit sie keine Symptome zeigen, wie bisher in der Klasse, (§5 (4) und §3(9) _ 8. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle).

Wichtig ist es, weiterhin die tägliche Testpflicht konsequent einzuhalten. Schülerinnen und Schüler, die den Test ablehnen und sich somit auf ihren Impf- bzw. Genesenenstatus berufen, müssen den Nachweis bzgl. der Zugehörigkeit zu den nachfolgend aufgeführten Personengruppen (über Smartphone oder in Papierform), täglich dem ersten Fachlehrer vorlegen bzw. zeigen:
a) Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung), hierfür sind insgesamt drei Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit dem Impfstoff Janssen (=Johnson & Johnson))
b) Personen mit einer zweimaligen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ab dem 15. Tag bis zum 90. Tag nach der zweiten Schutzimpfung. Das Erfordernis einer zweiten Impfung gilt auch für den Impfstoff Janssen (=Johnson & Johnson)
c) geimpfte genesene Personen. Diese sind – geimpfte Personen mit einer nachgewiesenen COVID-19-Durchbruchsinfektion und – genesene Personen, die mindestens eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 im Anschluss an eine nachgewiesene COVID-19-Erkrankung erhalten haben.
d) genesene Personen ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
Die tägliche Prüfung der Zugehörigkeit zu den Personengruppen a) bis d) nicht getesteter Schülerinnen und Schüler entfällt, wenn sich alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse täglich testen.