Liebe Kolleg*innen,
die Temperaturen gehen in der nächsten Woche zurück. Am Montag (21.06.2021) wird der Unterricht mit verkürzten Stunden (je 30 Minuten) stattfinden. Ab Dienstag kehren wir in den normalen Stundenrhythmus zurück.
Gestern erhielten wir die 14. SARS-CoV-2-EindVO und heute den diesbezüglich aktualisierten Rahmenplan-HIA-Schule. Die wichtigsten Informationen fassen wir hier kurz zusammen und fügen die Verordnung und den Rahmenplan als Anlage mit an.
Präsenzpflicht SuS:
„… An allen Schulen findet der Präsenzunterricht unter Befreiung der Präsenzplicht statt. …“ (§14 (3) 14. SARS-CoV-2-EindVO)
Befreiung der Lehrkräfte von der Präsenzpflicht:
Eine Befreiung der LK von der Präsenzpflicht ist mit vollständigem Impfschutz und bei Genesenen nicht möglich. LK, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung haben (Attest Betriebsarzt) und noch nicht geimpft wurden, müssen für die Befreiung von der Präsenzpflicht die Unmöglichkeit einer Schutzimpfung aus medizinischen Gründen belegen.
Maskenpflicht:
„… Mund-Nasen-Schutzmasken: Außer in Bereichen, die ausschließlich dem pädagogischen, administrativen oder technischen Personal der Schule vorbehalten sind, in Büros zur Einzelnutzung und in Unterrichtsräumen während des Unterrichts ist innerhalb des Schulgebäudes immer dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von allen Personen, die sich dort aufhalten, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wichtig ist dabei, dass Mund und Nase auch tatsächlich, dauerhaft und seitlich möglichst enganliegend bedeckt sind. Zu Beginn der Pandemie haben die Schulen entsprechende Schautafeln erhalten, die ggf. noch einmal bekannt zu machen sind. Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht während des Unterrichts…“ (6.1 AHA +C+L-Regeln; S. 14 RPL-HIA)
Außerschulische Veranstaltungen:
Außerschulische Veranstaltungen können wieder stattfinden. Teilnehmende externe Personen müssen sich testen lassen oder eine Testbescheinigung (24h-Regelung) vorlegen. (Vgl. RPL-HIA S. 22).
Hinweis: In Klassen, in denen viel Unterrichtsstoff weggefallen ist, sollte auf Exkursionen verzichtet werden.
Testpflicht:
Es bleibt bei 2 Testungen pro Woche. Alternativ können die SuS ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests (z. B. eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines Arztes) vorlegen.
Ausnahmen von der Testpflicht: genesene Personen (Genesenen-Nachweis – max. für 6 Monate nach Ansteckung gültig), Personen mit vollständigem Impfschutz