Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund der zunehmenden Infektionszahlen überschlagen sich die Ereignisse. Eltern, Ausbilder, SuS erhalten vorab Informationen aus den Medien. Diese Informationen sind oft nur zum Teil richtig oder unvollständig. Dies führt leider vermehrt zu Irritationen bei den Beteiligten. Ab Montag (29.11.2021) treten die neuen Regelungen der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft.
Tägliche Testungen:
„„….Die Schülerinnen und Schüler müssen täglich den Nachweis erbringen, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Analog zu der Regelung für das Schulpersonal gilt, dass die Schule den Status geimpft oder genesen erfassen darf. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen durch Selbsttest unter Aufsicht in der Schule oder mittels eines gültigen Testzertifikats täglich ein negatives Testergebnis nachweisen. …“ (Auszug SL-Brief)
Umsetzung:
Bitte kontrollieren Sie bei den Schülerinnen und Schülern, die einen Selbsttest verweigern, den aktuellen Impfstatus. Können Sie den vollständigen Impfschutz nicht nachweisen, dürfen sie wie bisher nicht am Unterricht teilnehmen. Ziel ist es weiterhin im Sinne des gegenseitigen Schutzes alle SuS zu testen. Bitte kommunizieren Sie unser Anliegen auch so in den Klassen.
Durch die tägliche Testung ist es nicht mehr möglich, dass die Beutel im Sekretariat vorbereitet und befüllt werden. Wir benötigen Ihre Unterstützung.
In der Zeit von 7:15 Uhr bis 7:45 Uhr holen sich die ersten Fachlehrer die entsprechende Anzahl der Tests für die Klassen täglich im Raum 1.09/10 (An der Schwimmhalle) und im Raum 2310 (Bugenhagenstraße) ab. Für die Klassen die später mit dem Unterricht beginnen erhalten Sie die Tests im Sekretariat.
Befreiung von der Präsenzpflicht:
„Die Schulpflicht wird weiterhin regelhaft durch den Unterrichtsbesuch in der Schule erfüllt. Alle Schülerrinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Bei geteiltem Sorgerecht bedarf es einer einvernehmlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht.
Die Kinder und Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte – wie im Präsenzunterricht – gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von Schulen nicht zu leisten. Wie im vergangenen Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung (Hausaufgaben).“ (Auszug SL-Brief)
Vorgezogene Weihnachtsferien:
Die Weihnachtsferien wurden verlängert. Der letzte Schultag im Kalenderjahr 2021 ist Freitag, der 17. Dezember 2021. Ziel ist es dazu beizutragen die Infektionsketten, durch eine längere Reduzierung der Kontakte zu brechen.
Bei Rückfragen der SuS, Lehrkräfte und Ausbildungsbetriebe verweisen Sie bitte auf die Homepage. Die Informationen sind ab morgen früh auf der Homepage verfügbar.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Ihre Schulleitung
gez. OStD Ina Zober
