Gesetze und Verordnungen

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt regelt die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern.

Das Berufsbildungsgesetz regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten der Ausbildungspartner in der betrieblichen Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung, Fortbildung und Umschulung. Es bestimmt außerdem die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.

Die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) treffen die wesentlichen Regelungen für

  • die Aufnahme, Versetzung, Abschlüsse und Zeugnisse,
  • den Inhalt und Umfang des Unterrichts,
  • die Klassenbildung und
  • andere im berufsbildenden Schulwesen wichtige Sachgebiete.

In den „Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über Berufsbildende Schulen“ (EB-BbS-VO) werden ausbildungsgangspezifische Festlegungen wie etwa Stundentafeln getroffen.