Teil 1: Informationen zur Beschulung:
Szenario 1:
Ab dem 01.03.2021 werden alle Schüler*innen unserer Schule im eingeschränk-ten Regelbetrieb unterrichtet. Dies gilt, soweit die 7-Tages-Inzidenz weiter unter 200 Infizierten pro 100.000 Einwohner in der Stadt Halle liegt. (RPL S. 6)
In diesem Fall werden wir die Regelung für unsere Schule folgendermaßen umset-zen:
1. Die Abschlussklassen werden wie in der Mitteilung 06 geplant bis zu den Os-terferien weiter im 3/2 Tage Wechselrhythmus beschult. Nach den Osterferien erfolgt dann auch für diese Klassen die Beschulung im Wochenwechsel.
2. Alle anderen Schüler*innen wechseln im eingeschränkten Regelbetrieb im Wochenrhythmus zwischen Präsenzunterricht und Distanzphase.
Vollzeitbereich: KW9: Gruppe 1; KW10: Gruppe 2; KW11 Gruppe 1; …usw.
Teilzeitbereich: ab KW 11 entsprechend der ausgewiesenen Gruppen im Blockplan (dieser wurde diesbezüglich nochmals aktualisiert)
Die Bezeichnung Distanzphase zielt darauf ab, dass die Fachlehrer parallel zum Präsenzunterricht keinen Distanzunterricht bei der 2. Gruppe erteilen müssen. Die Schüler*innen der dualen Ausbildung gehen in der Distanzphase in den Betrieb.
3. Klassen bis zu einer Klassenstärke von 15 Schüler*innen werden im Klassen-verband dauerhaft im Präsenzunterrichtet.
4. Sonderregelung für die Klassen des BVJ: Beide Klassen werden geteilt. Ab der 09. KW werden die Gruppen im Wechsel (Wochenrhythmus entsprechend Punkt 2. Vollzeit) beschult. Die Raumsituation lässt diesbezüglich keine ande-re Regelung zu.
5. Sportunterricht wird weiterhin nicht erteilt.
Szenario 2:
Ab dem 08.03.2021 werden alle Schüler*innen unserer Schule im Regelbetrieb unterrichtet. Dies gilt, soweit die 7-Tages-Inzidenz unter 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern liegt. Die Entscheidung diesbezüglich wird jeweils am Donnerstag für die darauffolgende Woche durch das Ministerium für Bildung in einem Runderlass bekanntgegeben.
Im Regelbetrieb findet der Schulsport wieder statt. Kontaktsport darf jedoch nicht durchgeführt werden.
Hinweis: In beiden Szenarien besteht für die Schüler*innen berufsbildender Schulen im erteilten Präsenzunterricht Präsenzpflicht.
Teil 2: Masken und Teststrategien für Lehrer*innen
Für das Lehrerpersonal werden Masken (OP-Masken) durch das Land zur Verfügung gestellt. Die Schulen erhalten zudem Antigen-Schnelltests für die Lehrer. Jeden Montag besteht vor Unterrichtsbeginn für jeden Lehrer die Möglichkeit sich freiwillig zu testen.
Zu den Masken, Schnelltests und zu Lehrerrechnern, die wir bestellen können, erhalten Sie in den nächsten Tagen in einer weiteren Mitteilung detaillierte Informationen.
Die Änderungen im Rahmenplan-HIA-Schule sind farblich markiert.
Abschließend noch eine wichtige Information an die Klassenleiter:
Die Anträge für Zuschüsse zu digitalen Endgeräten, die Schüler*innen an die Job-Center stellen, werden ausschließlich durch die Schulleiterin unterschrieben. Im Schülerbrief stand, dass die Anträge durch die Schüler*in der Schulleitung vorzulegen sind.
In den Fällen, in denen fälschlicherweise Klassenleiter oder BGT-Leiter Anträge un-terschrieben haben, benötigen wir eine Kopie des unterschriebenen Antrages. Sollte diese nicht vorliegen, teilen Sie mir bitte schnellstmöglich den Namen und die Klasse der Schüler*innen mit.
Das Team des Landesbildungsservers hat einige Alternativen zu BBB (Videokonferenz) vorgstellt. Die Ergebnisse sehen Sie hier.