Hausordnung

Ergänzung zur Schul- und Hausordnung
– Standort – Bugenhagenstraße –

  1. Auf dem Gelände des BFW Halle befindet sich ein Seniorenheim der AWO. Um ein respektvolles Miteinander zu garantieren, sollte sich jeder, der das Gelände betritt, um die Außenstelle der BbS III Halle zu erreichen, entsprechend rücksichtsvoll und diszipliniert verhalten.
  2. Lehrkräfte und Schüler*innen, die mit dem Fahrrad kommen, müssen die Fahrradständer in der Kantststraße nutzen. Die Verkehrswege und deren Kennzeichnung sind zu beachten.
  3. Auf dem Gelände des BFW darf grundsätzlich nichts, auch keine andere Art von Fahrzeugen stehen, da der gesamte Bereich einschließlich der Rasenflächen Übungs- und Lernfläche für die Teilnehmer (Blinde und Sehschwache) ist und so die Gefahr einer Schädigung minimiert werden kann.
  4. Hunde, die den Rehabilitanten zur Ausbildung und Hilfe im Alltag zur Verfügung stehen, dürfen nicht angesprochen oder angefasst werden.
  5. Wir sind Mieter und Nutzer der Schulgebäude – Haus 2 und Haus 4 – und haben die im Haus und auf dem Gelände befindlichen Skulpturen und sonstigen Kunstgegenstände pfleglich zu behandeln, da sie in weiten Teilen der Orientierung der Teilnehmer des BFW dienen.
  6. In den Gebäuden sind durchweg Rauchmelder installiert. Ein Alarm löst den sofortigen Einsatz der Feuerwehr aus. Widerrechtliche Auslösung des Alarms hat strafrechtliche Folgen. Der Einsatz muss dann bezahlt werden.
  7.  Das gesamte Gelände ist privat und deshalb videoüberwacht, es wird zusätzlich durch einen Wachschutz betreut. Grundsätzlich ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten Personen auf dem Gelände zu fotografieren oder zu filmen und damit in die Öffentlichkeit zu gehen.
  8. Die Außentore des Geländes sind werktags ab 20:15 Uhr geschlossen. An Sonntagen und während der Schließung des Wohnheims sind sämtliche Außentore des Geländes verschlossen. Der Zugang zu den Schulgebäuden kann dann nur über die Kantstraße erfolgen. (Lageplan – Internetseite)
  9. In der Außenstelle der BbS III sind Arbeits- bzw. Unterrichtszeit mit einem hohen Maß an Disziplin zu absolvieren, da der Unterricht ohne obligatorische Schulklingel zu den in der Hausordnung festgelegten Zeiten begonnen bzw. beendet wird.