Am 20.08.2020 trat der Erlass „Rahmenplan für Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land S-A während der Corona-Pandemie“ in Kraft.

Entsprechend der Vorgaben im Erlass bringen alle Schülerinnen und Schüler das Formular (>siehe hier) „Angaben gemäß Nr. 3 und Nr. 9.2 des Rahmenplanes für die Hygienemaßnahmen den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land S-A während der Corona-Pandemie“ ausgefüllt und unterschrieben am ersten Schultag mit. Minderjährige Schülerinnen und Schüler lassen das Formular von einem/einer Sorgeberechtigten unterschreiben.

Die Formulare (Angaben gemäß Nr. 3 und Nr. 9.2 des Rahmenplans für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen-Anhalt während der Corona-Pandemie) müssen nach mindestens 5-tägigem Fernbleiben vom Unterricht erneut ausgefüllt und im Sekretariat abgegeben werden (z.B. nach Krankheit oder Blockwechsel).

Beachten Sie unbedingt bitte folgende Regelung:

Schülerinnen und Schüler für die einer oder mehrere der folgenden Punkte zutrifft, dürfen unsere Schule nicht besuchen und melden sich telefonisch bis spätestens 07:15 Uhr am ersten Schultag im Sekretariat (Tel. 0345299891-0 oder 0345299891-11)

  • Die Person hat heute erkennbare Symptome einer COVID-19 Erkrankung gemäß der aktuellen RKI-Definition oder Erkältungssymptome. Ausgenommen sind Symptome, die auf ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankungen beruhen (Heuschnupfen und andere Allergien etc.).
  • Die Person hatte innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu mindestens einer laborbestätigt infizierten Person.
  • Die Person hatte Kontakt zu einer Person, die in den letzten 14 Tagen aus dem Ausland zurückgekehrt ist und nach der Rückkehr Quarantäne-beschränkungen unterliegt.
  • Die Person ist in den letzten 14 Tagen selbst aus einem Risikogebiet (>nähere Informationen hier) gemäß der aktuellen RKI-Definition zurückgekehrt und hat kein negatives Testergebnis auf den SARS-CoV-2-Virus.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler beginnt der erste Schultag 08:00 Uhr!
Für alle Schülerinnen und Schüler besteht bis auf Weiteres in allen Unterrichtsgebäuden außerhalb der Unterrichtsräume generelle Maskenpflicht.

In der Folgezeit besteht die Verpflichtung zur Mitführung einer Maske.

Bitte beachten Sie:

Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt. Alle Klassen werden im Klassenverband unterrichtet. Eine Teilung der Klassen in A-Gruppen und B-Gruppen erfolgt nicht.