Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beschulung im 1. und 2. Ausbildungsjahr erfolgt derzeit im Distanzunterricht. Die Betonung liegt hierbei auf dem Wort Unterricht. Die Schüler werden, wie im Präsenzunterricht nach dem in webuntis einzusehenden Stundenplan unterrichtet. Die Schüler haben entsprechend der Blockpläne, die Ihnen bekannt sind, Berufsschulunterricht. In dieser Zeit ist im dualen System für die Schüler*innen keine praktische Ausbildung vorgesehen. Die Anforderungen an die Schüler*innen sind im Distanzunterricht genauso umfänglich, wie im Präsenzunterricht. Zudem wird der Unterricht auch online über Videokonferenzen in den geplanten Unterrichtsstunden durchgeführt.

Um Auszubildende vom Berufsschulunterricht (Präsenz- bzw. Distanzunterricht) freizustellen, müssen Sie einen Freistellungsantrag an die Schule stellen. Wir als Schule, stellen jedoch nur aus den im §16 der BbS-VO genannten Gründen frei.

Ihr und unser Ziel sollte es sein, die Auszubildenden optimal auf Ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten, dazu ist es erforderlich, dass die Schüler*innen am Berufsschulunterricht teilnehmen.

Schulleitung
BbS III „J. C. v. Dreyhaupt“
Tel. 0345299891-0
Homepage: www.bbs3-halle.de