In der Stadt Halle (Saale) gilt mit Wirkung zum 29.01.2021 die 3. Eindämmungsverordnung der Stadt Halle (>siehe hier).

Dieser folgend gilt ab sofort die Verpflichtung zum Tragen einer OP-Maske, FFP2- oder FFP3-Maske auf dem gesamten Schulgelände in den Pausenzeiten sowie im Unterricht.