Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Ausbilder,

Ab Montag (29.11.2021) treten die neuen Regelungen der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft.

Tägliche Testungen:

An den Schulen finden ab Montag täglich die Testungen der Schülerinnen und Schüler auf den SARS-CoV-2-Virus mittels Selbsttest vor Ort statt. Um die Sicherheit an unserer Schule zu gewährleisten, bleibt es unser Ziel, weiterhin alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne vollständigen Impfschutz zu testen. Schülerinnen oder Schüler, die den Test ablehnen müssen täglich ihren vollständigen Impfschutz nachweisen.

Befreiung von der Präsenzpflicht:

 Die Schulpflicht wird weiterhin regelhaft durch den Unterrichtsbesuch in der Schule erfüllt. Alle Schülerrinnen und Schüler können durch die Erziehungsberechtigten von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden. Bei geteiltem Sorgerecht bedarf es einer einvernehmlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein. Ein etwaiges Ab- und Anmelden für einzelne Wochentage kommt nicht in Betracht. Die Kinder und Jugendlichen verbringen dann die Lernzeit zu Hause. Einen Anspruch auf Beschulung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte – wie im Präsenzunterricht – gibt es jedoch nicht. Das ist in der angespannten Situation von Schulen nicht zu leisten.  Wie im vergangenen Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung (Hausaufgaben).

Vorgezogene Weihnachtsferien:

Die Weihnachtsferien wurden verlängert. Der letzte Schultag im Kalenderjahr 2021 ist Freitag, der 17. Dezember 2021. Ziel ist es dazu beizutragen die Infektionsketten, durch eine längere Reduzierung der Kontakte zu brechen.

 

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter sekretariat@bbs3-halle.de.

 

Ihre Schulleitung

gez. OStD Ina Zober