Nachstehende Haus- und Schulordnung schafft Voraussetzungen, die ein erfolgreiches Lernen ermöglichen und die Gesundheit jedes Einzelnen gewährleisten. Die Schulordnung gilt für alle Gebäude der BbS III „J. C. v. Dreyhaupt“ Halle. Neben dem Beitrag, den jeder persönlich für die Wahrung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit leisten sollte, hat die Gesamtkonferenz der BbS III „J. C. v. Dreyhaupt“ Halle folgendes für verbindlich erklärt:
1. Allgemeines:
Personen, die nicht dienstlich im Schulgebäude zu tun haben, ist der Aufenthalt in diesem nicht erlaubt. Alle Besucher sollten sich im Sekretariat anmelden.
Die Sprechzeiten des Sekretariats sind verbindlich. Termine können telefonisch vereinbart werden.
Die Schulleiterin hat das Hausrecht, in Abwesenheit der Stellvertreter oder eine beauftragte Person. Öffentliche Mitteilungen und auszuhängende Plakate bedürfen der Prüfung durch die Schulleitung.
Die Nutzung der Schulräume durch fremde Organisationen muss im Schulverwaltungsamt der Stadt Halle beantragt werden, der Schulleiterin obliegt die Zustimmung zur Genehmigung.
Die Haus- und Schulordnung gilt für alle 2 Standorte der BbS III J.C. v. Dreyhaupt.
2. Teilnahme am Unterricht:
Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen und Schulveranstaltungen zu besuchen. Sollte bis 15 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch kein Lehrer erschienen sein, meldet ein Vertreter der Klasse den Vorfall im jeweiligen Sekretariat des Standortes.
Der Unterricht erfolgt nach folgendem Zeitplan:
1. Std. | 8:00 – 8:45 Uhr |
2. Std. | 8:45 – 9:30 Uhr |
Frühstückspause | 9:30 – 10:00 Uhr |
3. Std. | 10:00 – 10:45 Uhr |
4. Std. | 10:45 – 11:30 Uhr |
Mittagspause | 11:30 – 12:00 Uhr |
5. Std. | 12:00 – 12:45 Uhr |
6. Std. | 12:45 – 13:30 Uhr |
Pause | 13:30 – 13:45 Uhr |
7. Std. |
13:45 – 14:30 Uhr |
8. Std. |
14:30 – 15:15 Uhr |
Pause | 15:15 – 15:20 Uhr |
9. Std. | 15:20 – 16:05 Uhr |
10. Std. | 16:05 – 16:50 Uhr |
Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Nimmt ein Schüler an einem Tag, an mehreren Tagen oder mehreren Stunden nicht am Unterricht teil, haben die Sorgeberechtigten bzw. der volljährige Schüler dem Klassenlehrer den Grund des Fernbleibens unverzüglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen und spätestens am dritten Werktag die Versäumnistage schriftlich zu belegen. Die Schule kann den Nachweis einer Erkrankung durch ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis verlangen; die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die Auszubildenden.
Bei unentschuldigten Fehlzeiten werden die Sorgeberechtigten und im Teilzeitbereich die Ausbildungsunternehmen umgehend informiert. Die Informationspflicht der Schule erstreckt sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auch auf die Eltern volljähriger Schüler.
Im Falle eines unentschuldigten Schulversäumnisses prüft die Schule, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, so wird die Einleitung eines Bußgeldverfahrens beantragt.
Unentschuldigtes Fehlen von Schülern, die Ausbildungsförderung erhalten, wird dem BAföG-Amt gemeldet und führt zu einer Kürzung der Ausbildungsbeihilfe.
Wenn ein Schüler mehrfach den Unterricht ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, sind die entsprechenden Unterrichtsfächer mit der Note „ungenügend (6)“ zu bewerten. Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz.
3. Verhalten im Unterricht
Den Anordnungen der Lehrkräfte ist nachzukommen Der Unterricht darf nicht gestört werden. Im Unterricht sind Mobiltelefone auszuschalten und in den Schultaschen aufzubewahren. Mit Einverständnis der unterrichtenden Lehrkraft können Mobiltelefone für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden.
4. Nachschreiben
Für die Möglichkeit des Nachschreibens reichen Sie bitte einen vollständig ausgefüllten Nachschreibeantrag (persönlich oder per Mail) beim entsprechenden Fachlehrer bis spätestens zum Vortag des geplanten Nachschreibetermins ein.
Das Nachschreiben findet regulär in der Zeit von 13:45 Uhr bis 16:05 Uhr (7. bis 9. Stunde) statt. Termine und Räumlichkeiten können der Tabelle (unserer Homepage) entnommen werden. Bei Bedarf ist auch eine Verlängerung bis 16:50 Uhr (10. Stunde) möglich.
5. Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Schulgebäude
Verlassen Schüler/innen aus persönlichen Gründen das Schulgebäude/Schulgelände, geschieht dies auf eigene Gefahr. Versicherungsschutz liegt nur auf dem Schulweg vor.
Die Schüler/innen sind für ihr persönliches Eigentum in der Schule selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung!
Die Klassenleiter teilen unter Einbeziehung des Klassensprechers den Ordnungsdienst ein. Die eingeteilten Schüler/innen sorgen gemeinsam mit dem Fachlehrer für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen. Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.
Die Benutzung und das Mitbringen von Gegenständen und Materialien, welche die Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen können, ist untersagt. Das gilt insbesondere für die als verboten bezeichneten Gegenstände im Sinne des Bundeswaffengesetzes. (dazu gehören u. a.: Messer, Schlagringe, Stahlruten usw., Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen).
Beim Wechsel des Unterrichtsraumes und nach Unterrichtsschluss achten die Schüler/innen und Lehrer/innen darauf, dass keine persönlichen Gegenstände liegenbleiben und der Raum in sauberem Zustand verlassen wird.
Der in einem Klassenraum zuletzt unterrichtende Lehrer veranlasst, dass die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden. Die Schüler/innen sind verpflichtet, Schäden zu verhüten und aufgetretene Schäden dem Fachlehrer sofort zu melden. Vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen – auch bei ausgeliehenen Lehrbüchern und Materialien – sind ersatzpflichtig.
6. Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte in den Pausen wird durch die Aufsichtspläne der Schule geregelt. Vorfälle in den Pausen melden die Schüler/innen dem/r Aufsicht führenden Lehrer/in oder direkt im Sekretariat des jeweiligen Standortes.
7. Verletzungen in der Schule oder auf dem Schulweg
Verletzungen in der Schule oder auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Geld. Fundstücke geben Sie bitte im Sekretariat ab.
8. Rauchen, Alkohol und andere Suchtmittel
Im gesamten Schulgebäude besteht Rauchverbot. Auf dem Schulhof ist das Rauchen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.
Das Mitbringen von Alkohol und anderen Suchtmitteln sowie deren Konsum in der Schule und vor dem Unterricht sind verboten.
9. Datenerfassung
Änderungen der persönlichen Daten und Veränderungen, die die Ausbildung und die Teilnahme am Berufsschulunterricht betreffen, sind unverzüglich dem/r Klassenleiter/in und Sekretariat mitzuteilen.
10. Evakuierung
Der Evakuierungsplan ist Bestandteil der Schulordnung und Gegenstand der regelmäßigen Belehrungen der Klassen.
11. Werteorientierung
Schüler/innen und alle an der BbS Beschäftigten pflegen einen respektvollen Umgang. Dazu gehören u.a. das gegenseitige Grüßen und die Achtung fremden Eigentums.
Unterrichtszeit ist Arbeitszeit und verlangt nach einer Bekleidung, die dem Charakter unserer Schule als öffentliche Bildungseinrichtung angemessen ist.
Die Schule bietet allen Schüler/innen und allen an der Schule Beschäftigten Schutz vor Rassismus, Gewalt und Diskriminierung in jeder Form. Ein Verhalten, das in irgendeiner Weise mit Fremdenfeindlichkeit oder Extremismus in Verbindung gebracht werden kann, wird nicht toleriert. Dies gilt ebenso für das Tragen von Kleidung mit Symbolen und Aufdrucken, deren Neutralität nicht eindeutig erkennbar ist.
Verstöße gegen die Haus- und Schulordnung ziehen das Anwenden von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen nach sich.
12. Hygiene- und Maßnahmenplan
Die Regelungen im Hygiene- und Maßnahmenplan der BbS III „J. C. v. Dreyhaupt“ sind während der Corona-Pandemie einzuhalten.
Halle, 10.11.2020
StD Ina Zober
Schulleiterin
Ergänzung zur Schul- und Hausordnung
– Standort – Bugenhagenstraße –
- Auf dem Gelände des BFW Halle befindet sich ein Seniorenheim der AWO. Um ein respektvolles Miteinander zu garantieren, sollte sich jeder, der das Gelände betritt, um die Außenstelle der BbS III Halle zu erreichen, entsprechend rücksichtsvoll und diszipliniert verhalten.
- Lehrkräfte und Schüler*innen, die mit dem Fahrrad kommen, müssen die Fahrradständer in der Kantststraße nutzen. Die Verkehrswege und deren Kennzeichnung sind zu beachten.
- Auf dem Gelände des BFW darf grundsätzlich nichts, auch keine andere Art von Fahrzeugen stehen, da der gesamte Bereich einschließlich der Rasenflächen Übungs- und Lernfläche für die Teilnehmer (Blinde und Sehschwache) ist und so die Gefahr einer Schädigung minimiert werden kann.
- Hunde, die den Rehabilitanten zur Ausbildung und Hilfe im Alltag zur Verfügung stehen, dürfen nicht angesprochen oder angefasst werden.
- Wir sind Mieter und Nutzer der Schulgebäude – Haus 2 und Haus 4 – und haben die im Haus und auf dem Gelände befindlichen Skulpturen und sonstigen Kunstgegenstände pfleglich zu behandeln, da sie in weiten Teilen der Orientierung der Teilnehmer des BFW dienen.
- In den Gebäuden sind durchweg Rauchmelder installiert. Ein Alarm löst den sofortigen Einsatz der Feuerwehr aus. Widerrechtliche Auslösung des Alarms hat strafrechtliche Folgen. Der Einsatz muss dann bezahlt werden.
- Das gesamte Gelände ist privat und deshalb videoüberwacht, es wird zusätzlich durch einen Wachschutz betreut. Grundsätzlich ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten Personen auf dem Gelände zu fotografieren oder zu filmen und damit in die Öffentlichkeit zu gehen.
- Die Außentore des Geländes sind werktags ab 20:15 Uhr geschlossen. An Sonntagen und während der Schließung des Wohnheims sind sämtliche Außentore des Geländes verschlossen. Der Zugang zu den Schulgebäuden kann dann nur über die Kantstraße erfolgen. (Lageplan – Internetseite)
- In der Außenstelle der BbS III sind Arbeits- bzw. Unterrichtszeit mit einem hohen Maß an Disziplin zu absolvieren, da der Unterricht ohne obligatorische Schulklingel zu den in der Hausordnung festgelegten Zeiten begonnen bzw. beendet wird.
Ergänzung der Haus- und Schulordnung
während Corona-Pandemie (Abendkolleg/ BbS Gutjahr)
- Abendkolleg: Räume um 7:45 Uhr aufschließen
- Das Begehen der Flure in den Gebäuden der Gutjahrschule ist eigeschränkt. Türen, die durch Absperrband gekennzeichnet werden, dürfen nicht benutzt werden. Der Zugang im Haus B erfolgt ausschließlich über den Haupteingang im Erdgeschoss
Halle, 10.11.2020
StD Ina Zober
Schulleiterin