Schüler*innenrat

Liebe Schüler*innen, liebe Auszubildenden, liebe Interessierte,

als Schüler*innenrat der BbS III möchten wir euch unseren Schaukasten am Standort „Schwimmhalle“  vorstellen. Zudem haben wir mit der Unterstützung von Naomi aus der G17A2 ein eigenes Schülerratslogo entworfen. Nun habt ihr die Möglichkeit, euch vor Ort über den aktuellen Stand unserer Arbeit zu informieren. Im nächsten Schritt möchten wir euch unsere Schwerpunktthemen präsentieren, die wir derzeit bearbeiten. Für Kritik und Anregungen sind wir jederzeit offen. Ihr habt jederzeit die Möglichkeit uns per Mail oder über die Briefkästen an den einzelnen Standorten zu kontaktieren, Probleme anzusprechen oder Fragen zu stellen.

Aufgaben und Rechte der Schüler*innenvertreter an der Schule

Zu den Aufgaben gehören:

  • Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler*innen
  • Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen
  • Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen

Zu den Rechten gehören:

  • Das Informationsrecht
  • Anhörungs- und Vorschlagsrecht
  • Vermittlungsrecht
  • Beschwerderecht
  • Anhörungsrecht

E-Mail: schuelerrat@bbs3-halle.de Der Schüler*innenrat ist auch über Instagram zu erreichen.

Schülerrat 2022/2023

Schüler*innensprecher

Said, Lalo

VT22A

stv. Schüler*innensprecher

Kahl, Max

MT21A

stv. Schüler*innensprecherin

Wiesner, Janine-Denise

LO21A

 

Pflenzel, Lara

G22A1

 

Schreiber, Vincent

BVJ22E2

 

Koch, Paul

HF22A

 

Hilbig, Vanessa

HF22A

 

Werner, Lina

MT22A

 

Winkler, Sarah-Michelle

SY22A

 

Grundmann, Luise

G22A1

 

unser Schüler*innenrat (von links nach rechts):
(hintere Reihe) Sarah-Michelle Winkler (SY22A), Lara Pflenzel (G22A1), Vanessa Hilbig (HF22A), Lina Werner (MT22A), Paul Koch (HF22A)

(vordere Reihe) Max Kahl (MT21A), Lalo Said (VT22A), Janine-Denise Wiesner (LO21A), Vincent Schreiber (BVJ22E2)
Es fehlt: Luise Grundmann (G22A1)

 

Schülermitwirkung an der Schule

Die Klassenschüler-/Jahrgangsstufensprecher:

  • sind erster Ansprechpartner für die Schüler*innen ihrer Klasse. Sie vertreten die Interessen ihrer Klasse gegenüber Lehrer*innen, Schulleitung und Eltern. Sie führen gegebenenfalls mit diesen Gespräche und erstatten ihren Mitschüler*innen Bericht aus den Schülerratssitzungen.

Der Schüler*innenrat:

  • trägt zur Koordinierung der Schülermitwirkung in der Schule bei und stellt Verbindung zwischen Schüler*innen/Lehrer-/Schulkonferenz her.
  • Ihm obliegt die Vertretung der Interessen der Schüler*innen gegenüber der Schule und der Schulaufsicht und hat gegenüber Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht.
  • Ihm muss vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden und er muss in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung vor der Beschlussfassung die Mitschüler in einer Schülerversammlung hören: Schülerversammlungen können als Voll- oder Teilversammlung zweimal im Jahr innerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit einberufen werden
  • Die Termine sind mit der Schulleitung festzulegen.
  • Er wählt den Schülersprecher aus der Mitte der Schüler*innen.