Entsprechend der 3. Verordnung zur Änderung der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 27.11.20 treten ab dem 02.12.2020 folgende Änderungen für die Schüler*innen in Kraft:

1. Die Maskenpflicht besteht unabhängig von der Raumgröße und der Schülerzahl ab sofort generell für alle Klassen im Unterricht. Im Schulgebäude besteht auch weiterhin Maskenpflicht.
2. Die AHA-Regeln sind weiterhin zu beachten. Im Außengelände kann ab jetzt auf das Tragen der Maske verzichtet werden, sofern die Abstandsregelung von 1,50 m eingehalten wird.
3. Die unterrichtsfreie Zeit in den Weihnachtsferien wird verlängert. Der Unterricht beginnt erst am 11.01.2021

Der Hygiene- und Maßnahmenplan unserer Schule wird entsprechend der neuen Vorgaben angepasst und ist auf unserer Hauptseite abrufbar.