Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich hilft Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf oder Lernschwächen, im schulischen Umfeld individualisierte Hilfestellungen bei der Leistungserstellung und -bewertung in Anspruch zu nehmen.
Der ausgefüllte Antrag auf Nachteilsausgleich kann jederzeit bei der  Klassenlehrer*in abgegeben werden.

 

 

Sollte hierzu noch kein ärztliches Gutachten vorliegen, können sich Schüler*innen für die schulpsychologische Untersuchung anmelden:

(bitte Wartezeiten beachten)

Dabei kann die Schulsozialarbeit gern unterstützen.